Vorraussetzungen:
Einverständnis der teilnehmenden Blutspender und
Zustimmung von Ethikkommission und Datenschutz

Vor der Gründung der »BIOBANK der Blutspender« wurde das Konzept über vier Jahre durch mehrere Machbarkeitsstudien überprüft und erfolgreich getestet. Fragen der Ethik, des Zivilrechts und des Datenschutzes wurden zusammen mit Fachleuten, Gremien und Überwachungsbehörden geklärt und entsprechend umgesetzt.

Das schriftliche Einverständnis der Blutspender ist die Voraussetzung für die Teilnahme bei der »BIOBANK der Blutspender« und die Verwendung der Proben und Daten für die medizinische Forschung und Entwicklung.

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